Die Meldepflicht des EU Cyber Resilience Acts (CRA) ist nun in Kraft getreten. Der CRA legt Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der Europäischen Union verkauft werden, und verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates während eines definierten Supportzeitraums von mindestens fünf Jahren oder der erwarteten Nutzungsdauer des Produkts, je nachdem welcher Zeitraum kürzer ist. Genetec, ein Anbieter von Software für physische Sicherheitstechnik in Unternehmen, hat einen Leitfaden mit fünf Schlüsselfragen veröffentlicht, um Sicherheitsverantwortliche bei der Bewertung der Produktsicherheit und des Vendor-Supports zu unterstützen. Mathieu Chevalier hebt hervor, dass der Cyber Resilience Act viele Prinzipien des Secure-by-Designs und des Lebenszyklusmanagements bekräftigt.
Kernpunkte:
- Heute tritt die Meldepflicht des EU Cyber Resilience Acts (CRA) in Kraft.
- Genetec hat einen Leitfaden für Sicherheitsverantwortliche veröffentlicht.
- Der CRA legt Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Quelle: PROTECTOR (Portal für Sicherheit) (Deutsch)